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LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 26.05.2017 - 21 C 77/17
- LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15
Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts
Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17
Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, in juris). - BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81
Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung …
Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17
Anders als in der vom Amtsgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (BGH III ZR 187/81) lag ein Bestreiten der Beklagten im Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht vor. - LG Leipzig, 17.01.2013 - 5 O 2964/12
Auszug aus LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 100/17
Die Kammer hält weder die Begründung des Amtsgerichts noch die von diesem in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts Leipzig, 5 O 2964/12, Urteil vom 17.01.2013 (in juris), für überzeugend, wonach für den nicht erschienenen oder nicht verhandelnden Kläger, der dadurch sein Desinteresse am Prozessfortgang in gleicher Weise wie ein säumiger Beklagte zum Ausdruck bringe, das gleiche wie für den säumigen Beklagten gelten müsse; in letzterem Fall sei die Klage durch kontradiktorisches Urteil als unzulässig abzuweisen, wenn eine Anspruchsbegründung fehle oder verfristet sei.